28.06.2012 Oberstaatsanwaltschaft Zürich aktiv +++ Strafuntersuchung und Hausdurchsuchung gegen Alexander Müller eröffnet
_Hausdurchsuchung_wegen_Twitter-Eintrag.jpg) Alexander Müller (Bild: dailytalk.ch): Hausdurchsuchung wegen Twitter-Eintrag |
Die Staatsanwaltschaft I hat gegen den Verfasser eines Eintrags (sog. "tweets") auf Twitter ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen die Antirassismusstrafnorm eröffnet und bereits diverse Untersuchungshandlungen durchgeführt.
Eine Hausdurchsuchung ist ein extremer Eingriff in die Privatsphäre. Sie bedarf gemäß Wikipedia strengen Vorraussetzungen (Zitat: Durchsuchungen bedürfen grundsätzlich eines konkreten Anlasses in Form einer Gefahr)
Eine Gefahr kann etwa dann vorliegen, wenn ein Beschuldigter Straftaten vertuschen könnte.
Obwohl der Beschuldigte, Alexander Müller, dazu steht, den fraglichen Twitter-Eintrag verfaßt zu haben (laut eigenem Bekunden in anderem Zusammenhang als von Medien dargestellt), hat die Staatsanwaltschaft Zürich eine Hausdurchsuchung angeordnet und seine EDV-Geräte an seinem Wohnsitz beschlagnahmt.
Nach Kenntnis der in den Medien gegen den SVP-Politiker erhobenen Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft I für den Kanton Zürich unverzüglich eine Strafuntersuchung wegen Rassendiskriminierung eröffnet, so die Staatsanwaltschaft Zürich. Sie hat heute Morgen, 26. Juni 2012, an dessen Wohnsitz eine Hausdurchsuchung durchgeführt und die für seine Twitter-Einträge verwendeten Geräte sichergestellt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen in einem Eintrag die Nachricht mit dem Inhalt „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht...diesmal für Moscheen“ veröffentlicht zu haben.
Er bestreitet nicht, den relevanten Eintrag mit dem Text zur Kristallnacht verfaßt, auf Twitter veröffentlicht und kurze Zeit später wieder gelöscht zu haben. Er machte jedoch geltend, daß diese Äußerung von den Medien aus dem Zusammenhang gerissen worden sei.
Er sei im Zusammenhang mit dem Freispruch eines Basler Islamisten zustande gekommen, der im Fernsehen gesagt hatte, er finde es okay, wenn ein Mann seine Frau zum Sex zwingen dürfe.
Aus Rücksicht auf die laufende Untersuchung werden keine weiteren Auskünfte erteilt, so die Staatsanwaltschaft Zürich.
Twitterer Alexander Müller machte gegenüber Medien geltend, der fragliche Eintrag ("tweet") habe im Original anders gelautet. Er sei im Zusammenhang mit dem Freispruch eines Basler Islamisten zustande gekommen, der im Fernsehen gesagt hatte, er finde es okay, wenn ein Mann seine Frau zum Sex zwingen dürfe.
Aufgrund dieses Urteils dürfe man sich nicht wundern, wenn es wieder zu einer Kristallnacht komme, diesmal für Moscheen, will Müller sinngemäß geschrieben haben.
Auf seinem Blog hatte sich Müller bislang nicht geäußert. Gemäß Berichten soll er wegen dem Twitter-Eintrag u. a. seinen Arbeitsplatz eingebüßt haben, sowie von sämtlichen Ämtern zurückgetreten sein und auch aus der Partei (SVP) ausgetreten sein.
Gericht: Fernsehauftritt = Private Meinung
Twitter ist öffentlich. Das Fernsehen nicht? Im Fall des basler Islamisten, auf welchen sich der Beschuldigte Alexander Müller bezieht, kam es zu einem Freispruch. Die Äußerungen im Fernsehen seien privat gewesen, so das Appellationsgericht.
Über den Fall des basler Islamisten berichtet die BAZ (kursiv):
Das Appellationsgericht sieht keine gezielte Aufforderung zur Gewalt. Osmanoglu habe nur seine private Meinung kundgetan und sich nicht als Prediger geriert.
Das Appellationsgericht hat Aziz Osmanoglu, den 35-jährigen Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel, vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zur Gewalt freigesprochen. Osmanoglu hatte in der Fernsehdokumentation «Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz», ausgestrahlt am 1. April 2010 auf SF1, der Einführung der Scharia in der Schweiz das Wort geredet und namentlich für «okay» gehalten, daß ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Sex zwingen dürfe.
Osmanoglu machte sich im Fernsehen auch für Strafen wie Auspeitschen stark, jedoch, so berichtet die Basler Zeitung weiter über den Gerichtsprozeß:
Angesichts der «ruhigen und sachlichen Art», in der sich Osmanoglu vor den Kameras geäußert habe, könne «weder von Agitation noch von gewiefter Manipulation» ausgegangen werden. Osmanoglu habe vielmehr «auf relativ unbeholfene Weise» seine Glaubenshaltung ausgedrückt. Das aber sei von der Meinungsfreiheit geschützt.
Man darf daher gespannt sein, ob die Richter auch im Fall Alexander Müller, Twitter-Äußerungen als privat einstufen werden. Wenn sie im Fall eines Islamisten, das Fernsehen als privaten Raum einstufen.
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