21.02.2011 7 kritische Fragen zur Raserinitiative an Nationalrat Philipp Müller (FDP)
Anhang 40: PDF: Unterschriftenbogen der sog. Raserinitiative (Eidg. Volksinitiative Schutz vor Rasern)
.jpg) Natioanlrat Philipp Müller stellte sich kritischen Fragen zur sog. Raserinitiative ("Schutz vor Rasern") |
In unregelmäßigen Abständen gibt Polizeibericht.ch zu aktuellen - für die Polizeiarbeit relevanten - Themen in der Rubrik "Meinung & Debatte" Beiträge und insbesondere Drittmeinungen wieder. Ein gegenwärtig aktuelles Thema, welches ohne jeden Zweifel für die Polizeiarbeit relevant ist, ist die Raserdebatte und die Raserinitiative.
Polizeibericht.ch führte aktuell mit dem Aargauer Nationalrat Philipp Müller (FDP) ein Gespräch und stellte 7 kritische Fragen u. a. dazu, ob die Raserinitiative überhaupt notwendig ist oder ob sie z. B. zu einer übertriebenen Reglementierung für den Normalbürger führen würde:
1.
Die FDP ist nicht gerade eine Partei, die bekannt dafür ist, Anliegen zu unterstützen, welche neue Gesetze zur Folge haben. Auf Ihrer Webpräsenz schreiben Sie sinngemäß, sie setzen sich für Vereinfachung für die Bürger ein. Sehen Sie bei der Raserinitiative nicht die Gefahr, daß der Bürger bei Annahme der Initiative mit neuen Vorschriften gegängelt wird?
Philipp Müller: Mit der Initiative wird eben gerade eine flächendeckende Kriminalisierung von Automobilisten verhindert, indem nicht der „Normalbürger“ sondern die wirklich gefährlichen Verkehrsteilnehmer anvisiert werden. Aus diesem Grund haben wir die Raserdefinition bewusst hoch angesetzt. Ein Raser ist, wer mit 100 km/h durchs Dorf, mit 140 km/h über die Landstrasse oder mit über 200 km/h über die Autobahn blocht oder sich z.B. ein Rennen auf öffentlicher Strasse liefert. Es werden also jene Fahrzeuglenker zur Rechenschaft gezogen, die exzessive zu schnell fahren und andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährden.
2.
Fahrzeuge von Autolenkern, welche als Raser eingestuft werden, sollen beschlagnahmt und anschließend verkauft werden. Dieses Geld soll Straßenopfern zugeführt werden. Ist dies nicht ein zu harter Eingriff in die Eigentumsrechte?
Raserei ist ein erheblicher Angriff auf die persönliche Sicherheit anderer Leute, daher rechtfertigt sich eine solche Massnahme. Gerade für notorische Raser hat ein drohender Einzug des Fahrzeuges oftmals eine höhere abschreckende Wirkung als Geldbussen oder gar tiefe Freiheitsstrafen. Und heisst der Tatbestand Raserei, so ist das hierzu verwendete Fahrzeug die Tatwaffe, deren Besitz sich bei illegaler und derart missbräuchlicher Verwendung verwirkt.
3.
Seit Jahren nimmt die Zahl der Verkehrstoten in der Schweiz ab. Trotz steigendem Verkehrsaufkommen. Ist die Raserinitiative wirklich nötig oder könnte es nicht sein, daß die große Medienpräsenz von Raserunfällen die Sache aufbauscht bzw. das Problem als viel größer darstellt als es in Wirklichkeit ist?
Es geht doch hier nicht um eine Buchhaltermentalität. Wenn auch nur ein Menschenleben gerettet werden kann, oder weniger Schwer- und Schwerstverletzte resultieren, muss man durchgreifen.
Und es geht um das Aufzeigen von Grenzen. Darum, dass Pseudorennfahrer, Rowdytum und Rücksichtslosigkeit auf Schweizer Strassen nichts zu suchen haben. Ein Blick in die Leserbriefspalten genügt, um zu sehen, wie stark die Raser-Problematik die Schweizer Bürger bewegt. Dementsprechend berechtigt ist auch die mediale Berichterstattung.
4.
2009 gab es in der Schweiz 349 Verkehrstote, davon eine gewisse Zahl Raserunfälle. Täglich sterben gemäß Gesundheitsorganisationen über 13 Menschen in der Schweiz an den Folgen des Rauchens. Es käme niemand auf die Idee, Rauchern grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen. Ist die Raserinitiative nicht unverhältnismäßig?
Der Raucher schadet vor allem sich selber, der rasende Pseudorennfahrer gefährdet aber zusätzlich noch andere Menschen. Rauchen ist Teil der Eigenverantwortung, Gefährdung anderer Menschen mit einem tonnenschweren Blechhaufen ist hingegen kriminell. Der Vergleich hinkt also.
5.
Wie lange wird es dauern, bis es überhaupt zur Abstimmung über die Raserinitiative kommt (Abstimmungstermin)?
Es gibt gesetzliche Fristen. Innerhalb von 12 Monaten nach Einreichen der Unterschriften muss der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses vorlegen. Diese Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn der Bundesrat einen Gegenentwurf vorschlägt.
Die Bundesversammlung muss innert 30 Monaten nach Einreichung der Initiative darüber beschliessen, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.
Beschliesst die Bundesversammlung selber einen Gegenentwurf auszuarbeiten, können diese 30 Monate um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Volksabstimmung muss innert 10 Monaten nach der Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten stattfinden.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Volksabstimmung ohne Gegenvorschlag innert 40 Monaten nach der Einreichung stattfinden muss. Wird ein Gegenvorschlag beschlossen, kann die Volksabstimmung ein Jahr später erfolgen, also nach 52 Monaten.
Es ist aber nicht anzunehmen, dass alle diese Fristen auch wirklich bis zum letzten Tag genutzt werden.
6.
Wie lange wird es dauern, bis die Raserinititiave bei einer Annahme Wirkung zeigt bzw. umgesetzt werden kann?
Die Initiative wird direkt nach Inkrafttreten Wirkung zeigen. Einerseits präventiv und andererseits werden unverbesserliche Raser nicht nur von der Strasse geholt, sondern im Gefängnis parkiert.
7.
Gemäß Medienmitteilung des Initiativkomitees ist die notwendige Unterschriftenzahl für die Volksinitiative bereits zusammengekommen. Macht es gegenwärtig für Befürworter der Raserinitiative überhaupt noch Sinn, für die Initiative zu unterschreiben oder ist dies überflüssig, weil ja die erforderliche Unterschriftenzahl schon vorhanden ist?
Damit die Initiative sicher zu Stande kommt, benötigt es aufgrund ungültiger oder doppelter Unterschriften erfahrungsgemäss 120‘000 bis 130‘000 Unterschriften. Wer noch nicht unterschrieben hat, ist aufgerufen, dies so schnell wie möglich zu tun. Nicht, dass uns auf der Zielgeraden noch die Puste ausgeht.
Ich danke Ihnen für dieses Gespräch.
(Anm. d. Red.: die Fragen wurden via Internet gestellt, das Gepräch führte Remo Massat)
Weiterführendes
Weiteres Politikergespräch zur Raserinitiative
 |
Raserinitiative: 9 kritische Fragen zur Raserinitiative an Franziska Teuscher
Grüezi, Sie politisieren für die Grünen im Nationalrat und machen sich als VCS-Präsidentin stark für die Raserinitiative. In der Rubrik "Verkehr" auf Ihrer Webseite lassen Sie sich mit einem ... ... mehr > |
|
 |
Raserinitiative: Sechs kritische Fragen an Nationalrat Adrian Amstutz
Grüezi Herr Amstutz, Sie sind Nationalrat für die SVP und setzen sich aktiv für die Raserinitiative ein. Eine Initiative, die von einem breitem politischen Spektrum getragen wird, unter anderem auch der Linken, mit der die SVP in ... ... mehr > |
Anhang 40: PDF: Unterschriftenbogen der sog. Raserinitiative (Eidg. Volksinitiative Schutz vor Rasern)
|