07.08.2010 Schweiz: Strafanzeige gegen Justizminsterin Eveline Widmer-Schlumpf - Begünstigung, Amtsanmaßung, Amtsmißbrauch und Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts
 Der erste Bericht über das fragwürdige Verhalten von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Eiken. Immerhin ist sie Justizministerin, da sollte Recht für alle gleich gelten, auch, wenn es um Stimmen geht. |
Das zurückhaltend formuliert fragwürdige Verhalten der Justizministerin an der Bundesfeier in Eiken hat ein juristisches Nachspiel:
Der Aargauer Großrat Andreas Glarner hat gegen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf Strafanzeige wegen Begünstigung, Amtsanmaßung, Amtsmißbrauch und Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts erstattet.
Bei der Verhaftung von Roman Polanski sagte Widmer-Schlumpf noch, daß man Polanski keinen Wink geben hätte dürften. Dies wäre Begünstigung gewesen, so die Justizministerin. Der Blick schrieb dazu: "Widmer-Schlumpf hätte auch sich selbst verhaftet"
Wenn es nun offenbar darum geht, daß man vor den neuen Bundesratswahlen sich die Stimmen der Linken nicht verderben will, auf die man - ohne richtige Partei mit Bundesratssitz-Anspruch angewiesen ist - gilt das Begünstigungsverbot offenbar nicht mehr.
Worum es bei der Strafanzeige geht, können Sie hier nachlesen.
Polizeibericht.ch rapportierte über die äußerst fragwürdigen Vorgänge an der 1. August-Feier in Eiken:
Bericht Widmer-Schlumpf Eiken
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07.08.2010
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